Das Cochlea Implantat

Ein Cochlea Implantat (CI) ist ein Hörimplantat welches bei hochgradigen Hörverlusten bis hin zu kompletter Taubheit zum Einsatz kommt. Es besteht aus zwei Komponenten:

  1. Das Implantat, welches hinter dem Ohr unter die Haut operativ eingesetzt wird
  2. Dem Soundprozessor, der außen hinter dem Ohr oder an der Magnetstelle getragen wird

Im Soundprozessor werden über zwei Mikrofone empfangene Schallsignale in elektrische Signale umgewandelt. Diese kodierten Impulse werden an die Sendespule weitergeleitet, die durch magnetische Anziehung über der implantierten Empfangsspule gehalten wird. Über eine Funkübertragung werden die elektrischen Impulse durch die Kopfhaut an das Implantat gesendet, welches die Signale entschlüsselt und an den Elektrodenträger in der Cochlea (Hörschnecke) weiterleitet. Über die Elektroden wird der intakte Hörnerv stimuliert und die Informationen über die Hörbahn zur weiteren Verarbeitung und Interpretation zum Gehirn weitergeleitet.

Indikation für ein Cochlea Implantat

Eine Indikation zu dieser Operation besteht, wenn eine hochgradige oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt. Das Sprachverstehen mit bestmöglicher Hörgeräteversorgung beträgt in diesem Falle 60% oder weniger bei normaler Sprachlautstärke. Durch verschiedene Faktoren kann das Innenohr geschädigt sein, sodass die Funktion des Hörorgans nicht mehr ausreichend vorhanden ist. Ein Cochlea Implantat ersetzt gewissermaßen die Funktion der geschädigten Haarsinneszellen und somit die Funktion des Innenohres.

Von einer hochgradigen Schwerhörigkeit können beide Ohren betroffen sein oder auch nur ein Ohr. Das andere Ohr kann entweder normalhörend sein (einseitige Taubheit) – oder aber es besteht auf dem anderen Ohr ebenfalls eine Schwerhörigkeit unterschiedlichen Ausmaßes und es ist mit einem Hörgerät versorgt (bimodale Versorgung).

Eine weitere Indikation liegt dann vor, wenn nur der Hochtonbereich von der hochgradigen Schwerhörigkeit betroffen ist, der Tieftonbereich nach der Implantation auf demselben Ohr aber noch so gut ist, dass er mit einem Hörgerät versorgbar ist (elektro-akustische Stimulation bzw. Hybridversorgung).

Mittelohrimplantate bzw. Knochenleitungsimplantate

Anders als die Cochlea Implantate werden Mittelohr- bzw. Knochenleitungsimplantate eingesetzt, wenn die Hörschädigung im Mittelohr oder kombiniert (Mittelohr + Innenohr) vorliegt. Je nach Implantattyp findet die Ankopplung im Mittelohr oder direkt auf dem Schädelknochen statt.

Auch diese Implantatsysteme bestehen aus zwei Komponenten: Dem Implantat welches operativ unter der Haut eingesetzt wird und einem Knopfprozessor welcher direkt an der Magnetstelle durch magnetische Anziehungskraft über dem Implantat gehalten wird. Der Soundprozessor ist mit zwei Mikrofonen ausgestattet, nimmt Sprache und Umweltgeräusche auf und sendet sie durch die Haut an das Implantat weiter. Im Gegensatz zum Cochlea Implantat handelt es sich bei diesen Implantattypen um akustische Implantate, die ein sehr natürliches Hören ermöglichen.

Ob ein Knochenleitungsimplantat in Frage kommt, kann vor der Operation mit Testsystemen verschiedener Hersteller herausgefunden werden.

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Wenn eine Implantation nicht in Frage kommt, gibt es ein Knochenleitungshörsystem welches druckfrei mittels eines Klebeadapters auf den Knochen hinter dem Ohr aufgeklebt wird. Das System eignet sich z.B. für Schwerhörige, die ein konventionelles Hörgerät aus medizinischen Gründen nicht tragen können oder die Schallweiterleitung über das Mittelohr blockiert ist.